Eine Ausbildung in Tanz und Tanzpädagogik ist eine besondere Entscheidung. Sie eröffnet dir die Möglichkeit, deine künstlerischen Fähigkeiten zu vertiefen, dich persönlich weiterzuentwickeln und eine berufliche Perspektive im Tanz zu gestalten.
Gleichzeitig wissen wir, dass eine dreijährige Vollzeitausbildung auch finanziell gut geplant sein muss. Neben dem Schulgeld entstehen Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und persönliche Ausbildungsmaterialien.
Die gute Nachricht: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, deine Ausbildung zu finanzieren.
Dazu gehören Schüler-BAföG, Kindergeld, ergänzende Kredite, steuerliche Vorteile und unter bestimmten Voraussetzungen auch individuelle Unterstützung durch die Erika Klütz Schule.
Wir möchten dich ermutigen, dich frühzeitig mit diesen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Nicht jede Förderung passt zu jeder Lebenssituation – aber oft lassen sich mehrere Bausteine sinnvoll miteinander verbinden.
Die Ausbildung an der Erika Klütz Schule dauert drei Jahre und findet in Vollzeit statt. Während dieser schulischen Berufsausbildung wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Folgende Ausbildungskosten fallen an:
Über die regulären 36 Ausbildungsmonate ergeben sich damit Ausbildungskosten von insgesamt 10.080 € zuzüglich der einmaligen Aufnahmeprüfungsgebühr.
Hinzu kommen persönliche Ausgaben, beispielsweise für Tanzkleidung, Tanzschuhe, Fachliteratur, Fahrtkosten, Miete und Lebensunterhalt.
Damit diese Kosten nicht allein über deine Entscheidung für eine Ausbildung bestimmen, stellen wir dir im Folgenden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vor.
Eine der wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten ist das Schüler-BAföG. Als staatlich anerkannte Berufsfachschule bieten wir dir eine Ausbildung, für die du Schüler-BAföG beantragen kannst.
Schüler-BAföG ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung zu finanzieren.
Ob und in welcher Höhe du persönlich Schüler-BAföG erhältst, wird individuell vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung geprüft. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Besonders wichtig: Reguläres Schüler-BAföG wird als Zuschuss gezahlt und muss grundsätzlich NICHT zurückgezahlt werden. In der Regel wird es für die Ausbildungsdauer von drei Jahren gewährt. Wie beantrage ich Schüler-BAföG?
Du kannst deinen Antrag online über BAföG Digitalstellen.
Wir empfehlen dir, dich möglichst frühzeitig um den Antrag zu kümmern, am besten bereits vor Ausbildungsbeginn. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und nicht vor Beginn der Ausbildung gewährt.
Für Schüler an Hamburger Schulen ist grundsätzlich das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Hamburg Ansprechpartner.
Weitere Informationen: BAföG in Hamburg
Eine der wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten ist das Schüler-BAföG. Als staatlich anerkannte Berufsfachschule bieten wir dir eine Ausbildung, für die du Schüler-BAföG beantragen kannst.
Schüler-BAföG ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung zu finanzieren.
Ob und in welcher Höhe du persönlich Schüler-BAföG erhältst, wird individuell vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung geprüft. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Besonders wichtig: Reguläres Schüler-BAföG wird als Zuschuss gezahlt und muss grundsätzlich NICHT zurückgezahlt werden. In der Regel wird es für die Ausbildungsdauer von drei Jahren gewährt. Wie beantrage ich Schüler-BAföG?
Du kannst deinen Antrag online über BAföG Digitalstellen.
Wir empfehlen dir, dich möglichst frühzeitig um den Antrag zu kümmern, am besten bereits vor Ausbildungsbeginn. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und nicht vor Beginn der Ausbildung gewährt.
Für Schüler an Hamburger Schulen ist grundsätzlich das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in Hamburg Ansprechpartner.
Weitere Informationen: BAföG in Hamburg
Wir möchten, dass künstlerisches Potenzial und persönliche Motivation nicht allein an finanziellen Hürden scheitern.
Deshalb setzt sich die Erika Klütz Schule dafür ein, Schüler:innen auch in herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen.
In begrenztem Umfang können wir schuleigene Stipendienplätze vergeben. Diese richten sich an Schüler:innen, die bereits an unserer Schule eingeschrieben sind und aufgrund ihrer persönlichen oder finanziellen Situation Unterstützung benötigen.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
• finanzielle Unsicherheiten und wirtschaftliche Belastungen,
• besondere persönliche oder familiäre Lebenssituationen,
• erschwerte Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung,
• den Gedanken der Chancengleichheit und eines möglichst gerechten Zugangs zur künstlerischen Bildung.
Die Vergabe erfolgt nach individueller Prüfung und im Rahmen unserer verfügbaren Mittel.
Wichtig: Schuleigene Stipendienplätze werden nicht vor der Einschreibung als garantierte Ausbildungsfinanzierung vergeben. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Auch Spenden helfen uns dabei, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für unsere Schüler:innen zu schaffen.
Manchmal ist nicht die gesamte Finanzierung einer Ausbildung das Problem, sondern eine bestimmte Phase, in der finanzielle Belastungen besonders hoch sind.
In solchen Situationen möchten wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen.
Je nach individueller Situation können beispielsweise folgende Vereinbarungen infrage kommen:
• angepasste Ratenzahlungen,
• individuelle Zahlungspläne,
• eine zeitlich begrenzte Stundung von Schulgeld,
• weitere persönliche Vereinbarungen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Solche Lösungen werden direkt mit der Schule besprochen und individuell geprüft.
Unser Anliegen ist es, frühzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen, bevor finanzielle Schwierigkeiten den Ausbildungsweg gefährden.
Der Bildungskredit des Bundes kann eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit sein, insbesondere in den letzten beiden Jahren einer dreijährigen Ausbildung.
Er richtet sich an Schüler:inen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und kann unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden.
Die Ausbildung an der Erika Klütz Schule ist BAföG-förderfähig. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Prüfung eines Bildungskredits gegeben. Ob du den Kredit tatsächlich erhalten kannst, hängt von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Möglich sind monatliche Auszahlungen von 100 €, 200 € oder 300 € über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. Insgesamt können bis zu 7.200 € aufgenommen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 3.600 € möglich. Diese wird auf den Gesamtkreditbetrag angerechnet.
Der Bildungskredit kann grundsätzlich mit BAföG kombiniert werden.
Bitte beachte: Anders als Schüler-BAföG ist der Bildungskredit ein verzinsliches Darlehen. Das aufgenommene Geld muss einschließlich der anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden.
Der Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Die Kreditabwicklung erfolgt über die KfW.
Weitere Informationen: Bildungskredit des Bundes – KfW
Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, kann es sinnvoll sein, einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.
Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Das kann auch dann gelten, wenn aufgrund des eigenen Einkommens oder des Einkommens der Eltern tatsächlich kein BAföG ausgezahlt wird.
In bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise bei besonderen Haushaltskonstellationen, kann dennoch ein Wohngeldanspruch bestehen.
Wenn du unsicher bist, ob diese Möglichkeit für dich infrage kommt, kannst du dich an die zuständige Wohngeldstelle wenden.
Weitere Informationen: Wohngeld in Hamburg
Nicht alle Ausbildungswege verlaufen unter denselben persönlichen Voraussetzungen.
Wenn du beispielsweise ein eigenes Kind betreust, Angehörige pflegst oder dich in einer besonderen finanziellen Notlage befindest, können zusätzliche Unterstützungsleistungen infrage kommen.
Ausbildung mit Kind
Für BAföG-berechtigte Schüler:innen, die mit einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, kann ein Kinderbetreuungszuschlag möglich sein.
Darüber hinaus können je nach persönlicher Situation weitere familienbezogene Leistungen infrage kommen.
Finanzielle Notlagen
Während einer BAföG-förderfähigen Ausbildung besteht in der Regel kein regulärer Anspruch auf Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts.
In besonderen Situationen können jedoch ergänzende Leistungen für Schüler:innen möglich sein, beispielsweise bestimmte Mehrbedarfe oder Härtefalldarlehen.
Ein Härtefalldarlehen muss grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Wir empfehlen, sich bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig an das zuständige Jobcenter oder die entsprechende Beratungsstelle zu wenden.
Weitere Informationen: Leistungen für Auszubildende – Bundesagentur für Arbeit
Neben staatlichen Förderungen und den schuleigenen Unterstützungsmöglichkeiten kann sich die Suche nach externen Stipendien lohnen.
Für schulische Berufsausbildungen gibt es zwar weniger allgemein zugängliche Programme als für ein Hochschulstudium. Dennoch bieten manche Stiftungen und Förderorganisationen Unterstützung für junge Menschen in künstlerischen oder beruflichen Ausbildungswegen.
Förderkriterien können beispielsweise künstlerische Leistungen, gesellschaftliches Engagement, finanzielle Bedürftigkeit oder besondere persönliche Lebensumstände sein.
Da die Voraussetzungen der einzelnen Programme sehr unterschiedlich sind, lohnt sich eine individuelle Recherche.
Ein möglicher Ausgangspunkt ist die Stiftungssuche.
Neben direkten Förderungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile entstehen.
Wenn Eltern die Ausbildung finanzieren
Übernehmen deine Eltern das Schulgeld, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 % des begünstigten Schulgeldes, höchstens 5.000 € jährlich, als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht und die Schule die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Wenn du deine erste Berufsausbildung selbst finanzierst
Kosten einer ersten Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses können grundsätzlich bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Dazu können beispielsweise Schulgeld, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten und unter bestimmten Voraussetzungen Unterkunftskosten gehören.
Wenn du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast
Handelt es sich bei deiner Ausbildung an der Erika Klütz Schule steuerrechtlich um eine Zweitausbildung, können die damit verbundenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
In bestimmten Fällen kann dadurch auch ein steuerlicher Verlustvortrag entstehen, der sich in späteren Berufsjahren auswirkt.
Hinweis: Steuerliche Abzugsmöglichkeiten sind keine direkte Auszahlung der Ausbildungskosten. Ob und in welcher Höhe sich eine tatsächliche Steuerersparnis ergibt, hängt von deiner individuellen Situation ab.
Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine steuerlich qualifizierte Fachperson.
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während der Ausbildung möglich.
Bitte berücksichtige dabei, dass die Ausbildung an der Erika Klütz Schule zeitlich und körperlich anspruchsvoll ist.
Der reguläre Ausbildungsumfang beträgt etwa 32 Wochenstunden. Hinzu kommen gegebenenfalls Proben, Projekte und Aufführungen sowie Zeiten für die persönliche Vor- und Nachbereitung.
Eine Nebentätigkeit sollte daher so gestaltet sein, dass sie mit den Anforderungen der Ausbildung und ausreichenden Erholungszeiten vereinbar bleibt.
Auch mögliche Auswirkungen deines Einkommens auf staatliche Förderleistungen solltest du berücksichtigen.
Du musst nicht alle Finanzierungsmöglichkeiten gleichzeitig nutzen. Oft entsteht eine tragfähige Lösung aus mehreren Bausteinen.
Wir empfehlen dir folgende Schritte:
Du interessierst dich für unsere Ausbildung, bist aber unsicher, wie du sie finanzieren kannst?
Wir möchten dich ermutigen, dich trotzdem mit deinen Möglichkeiten auseinanderzusetzen.
Nicht jede finanzielle Frage lässt sich sofort lösen. Aber oft gibt es mehr Wege, als auf den ersten Blick sichtbar sind.
Gerne informieren wir dich über unsere Ausbildungskosten und die Unterstützungsmöglichkeiten, die wir als Schule anbieten können.
Nimm Kontakt mit uns auf – wir freuen uns darauf, von dir zu hören.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben zu staatlichen Förderungen und steuerlichen Regelungen dienen der allgemeinen Orientierung. Über individuelle Förderansprüche entscheiden die zuständigen Behörden beziehungsweise Förderstellen. Förderbedingungen können sich ändern.